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Urkundenbeschaffung

Die Beschaffung von:
Geburts,- Trau,- und Sterbeurkunden aus den deutschen Personenstandsregistern
Schlesiens sind, insoweit die Personenstandsunterlagen erhalten sind möglich.

In ihrem Auftrag beschaffe ich beglaubigte amtliche Abschriften bzw. Kopien.
Zur Beschaffung der Abschriften / Kopien müssen allerdings folgende
Voraussetzungen gegeben sein:

Private Familienforschungen:

1.) Es handelt sich um ihre eigene Geburts, - Tauf oder Trauurkunde

Hierfür bedarf es einer Vollmacht, in Deutsch und Polnisch in der der Nachweis ihrer
Person erbracht wird.

2.) Es handelt sich um ihre Eltern, Großeltern, Geschwister etc.

Hierfür bedarf es einer Vollmacht, in Deutsch und Polnisch in der der Nachweis ihrer
Person erbracht wird.

Weiter
Einen Verwandtschafts-Nachweis wie unter 1.

Daten jünger als 100 Jahre unterliegen den Datenschutzrichtlinien und dürfen deshalb
vom zuständigem Standesamt / Archiv ohne o.g. vorliegende Vollmachten nicht an Dritte
ausgehändigt werden !

Aufträge zur Beschaffung von Urkunden können sie an: ff-arichter@wp.pl senden.
Es wird aber immer zunächst von mir geprüft, ob die entsprechenden Bücher
bei den Ämtern bzw. zuständigen Archiven erhalten sind.
Danach erhalten sie die entsprechende Vollmacht per mail, die sie dann auf dem Postweg
zurücksenden.

Andreas Richter
Genealoge
Witosa 26
PL-58-306 Walbrzych

3.) Familienforschungen älter als 100 Jahre, also vor 1906

Diese Forschungen sind im Moment nur für folgende Regionen möglich:
Stadt Brieg Evang./ luth.TF 10.1906–08.1942; TR 1907–1940; Konf.1907–1940

Kreis Schweidnitz Standesamt; Evang. Kirche bis 1654; kath. bis 1598

Kreis Waldenburg Standesamt; Evang. Kirche bis 1654; kath. bis 1603

Aufträge zur Beschaffung von Urkunden können sie an: ff-arichter@wp.pl senden.
Es wird aber immer zunächst geprüft, ob die entsprechenden Unterlagen bei den Ämtern
bzw. zuständigen Archiven erhalten sind.

Nachkommen-, und Erben-Ermittlungen:


1.) Es handelt sich um ihre Geschwister, Geschwister ihrer Eltern und deren Nachkommen (Geburts. - Tauf. - Trau. – und Sterbe-Urkunden von 1900-1946)

Hierfür bedarf es einer Vollmacht, in Deutsch und Polnisch in der der Nachweis ihrer
Person erbracht wird und die gesuchten Personen bereits eingetragen werden.
Diese Personen werden vorher von mir im Rahmen einer Forschung ermittelt.

2.) Für Erben-Ermittlungen im Auftrag einer Privatperson oder Nachlaßverwalters

Hierfür bedarf es einer Vollmacht, in Deutsch und Polnisch in der der Nachweis ihrer
Person erbracht wird.
Weiter der Vollmacht oder Bestallung durch den Auftraggeber / Nachlaßverwalter

Weiter
Einen Abstammungs-Nachweis wie unter 1.

Daten jünger als 100 Jahre unterliegen den Datenschutzrichtlinien und dürfen deshalb
vom zuständigem Standesamt / Archiv ohne o.g. vorliegende Vollmachten nicht an Dritte
ausgehändigt werden !

Aufträge zur Beschaffung von Urkunden können sie an: ee-arichter@wp.pl senden.
Es wird aber immer zunächst geprüft, ob die entsprechenden Unterlagen bei den Ämtern
bzw. zuständigen Archiven erhalten sind.
Danach erhalten sie die entsprechende Vollmacht per mail, die sie dann auf dem Postweg
zurücksenden.

Andreas Richter
Genealoge
Nordring 86
02828 Görlitz

Erben- Ermittlungen für Erben-Ermittlungsbüros sind aus vertrags-rechtlichen Gründen zur Zeit nicht möglich !
Ausgenommen Urkunden –Beschaffung und deren Übersetzung.

 
 
28 März 2024

 
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